Die Aussage des Sachverständigen bezieht sich auf die Frage, ob gemäß DIN EN 18008 bodentiefe Verglasungen grundsätzlich als Verbundsicherheitsglas (VSG) ausgeführt werden müssen.
Anforderungen laut DIN EN 18008
Laut DIN EN 18008 und der dazugehörigen Branchenpraxis ist der Einsatz von VSG bei bodentiefen Verglasungen nicht ausnahmslos vorgeschrieben, sondern kommt stets auf die konkrete Gefährdungslage und den Nutzungsbereich an. Die Norm fordert Sicherheitsglas insbesondere in Bereichen mit erhöhter Personenfrequenz, wie z.B. öffentlichen Verkehrsflächen, Schulen oder Kindergärten, wo die Gefahr eines Durchbruchs oder schwerwiegender Schnittverletzungen besteht.
Risikobeurteilung und Einsatz von VSG
Für privat genutzte Wohnungen oder Wohnhäuser, in denen keine oder nur selten Personenströme auftreten, ist der Einbau von VSG jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung ist laut Norm und Branchenrichtlinie nur dort vorgeschrieben, wo tatsächlich ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Die Entscheidung sollte daher immer im Rahmen einer Risikobeurteilung getroffen werden, wobei die Aspekte wie Nutzung, Aufenthaltsdauer und Bewegungsmuster der Personen in den entsprechenden Bereichen berücksichtigt werden.
Richtungsweisende Expertise
Die Expertise als Wegweiser verlangt die Klarstellung: Die Schutzfunktion der DIN EN 18008 bezieht sich auf die Verkehrssicherheit – und diese ist ohne VSG, besonders in gefährdeten Bereichen, nicht erfüllt. Für sämtliche Bereiche, in denen absturzgefährdete oder verkehrsbedingte Verglasungen verbaut werden, ist der Einsatz von VSG nach Stand der Technik und zur Risikominimierung als obligatorisch einzustufen. Verzichten Bauherren oder Planer darauf, handeln sie nicht normgemäß und setzen sich haftungsrechtliche Risiken aus. Dagegen sind bodentiefe Verglasungen im klassischen Wohnbereich ohne Publikumsverkehr laut DIN EN 18008 nicht zwingend als VSG auszuführen.
Zusammenfassung und Leitlinie
• VSG ist für bodentiefe Verglasungen in Verkehrs-, Gefahren- und Absturzbereichen nach DIN EN 18008 zwingend zu verwenden.
• Der Einsatz von VSG ist für private Wohnbereiche ohne Verkehrsflächen laut Norm und Risikobewertung nicht zwingend erforderlich.
• Ohne VSG kann die Schutzfunktion der Norm in gefährdeten Bereichen nicht erfüllt werden – die Expertise empfiehlt VSG grundsätzlich dort, wo die Gefahrensituation dies erfordert.
Meine richtungsweisende Expertise ist: Die Norm DIN EN 18008 ist nur dann vollständig umgesetzt, wenn in allen tatsächlich gefährdeten Bereichen bodentiefe Verglasungen aus Verbundsicherheitsglas bestehen. Bereiche ohne signifikantes Unfallrisiko (private Wohnungen) können nach bewährtem Stand der Technik ohne VSG ausgeführt werden, sofern die Risikobewertung dies eindeutig zulässt.
Prof. Dr. h.c. Klaus Layer, im September 2025
